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   VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07   

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https://dejure.org/2007,39714
VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07 (https://dejure.org/2007,39714)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.12.2007 - 3 A 1850/07 (https://dejure.org/2007,39714)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 3 A 1850/07 (https://dejure.org/2007,39714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Besonderer Fall im Sinne von § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs 1 S 2 BEEG; § 18 Abs 1 S 2 BErzGG
    Besonderheit; Einzelfall; Elternzeit; Ermessen; Erziehung; Erziehungsurlaub; Fall; Kündigung; Kündigungsschutz; Mutter; Umstand; Vater; Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

    Auszug aus VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07
    Der gegenteilige Ansatz des beklagten Amtes lässt sich weder auf das von ihm in Bezug genommene Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2000 (Az. 22 A 5137/99, NZA-RR 2000, 406 ff.) noch auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.1977 (Az. V C 8.77, BVerwGE 54, 276 ff.) stützen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99
    Auszug aus VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07
    Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 30.06.2000 (Az. 1 L 209/99, NordÖR 2000, 513ff.) ausgeführt, dass es Aufgabe der zuständigen Behörde sei, die gegenläufigen Interessen der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers abzuwägen und auf der Grundlage der Abwägung eine Ermessensentscheidung über die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung zu treffen.
  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07
    Der gegenteilige Ansatz des beklagten Amtes lässt sich weder auf das von ihm in Bezug genommene Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2000 (Az. 22 A 5137/99, NZA-RR 2000, 406 ff.) noch auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.1977 (Az. V C 8.77, BVerwGE 54, 276 ff.) stützen.
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